Neue Gebührenordnung im Besamungsgebiet ab 1.1.2010

 

Aktuelle Beitragsordnung
(beschlossen vom Ausschuß des Besamungsvereins Nordschwaben am 25.08.2009 gemäß
§ 6 Nr. 2 und § 10 Nr. 4d der Satzung für den Zeitraum nach dem 01.01.2010)
 

EUR

Jahresmitgliedsbeitrag

15,00
incl. Bezug des Höchstädter Bullenboten nach jeder Zuchtwertschätzung  
   
Besamungskosten  
Erstbesamung 17,00
(Jede 1. und 4. Besamung bei Rindern und Kühen nach der Kalbung;
jede 1. Besamung nach Verkalbung und Nachbesamung nach dem 120. Tag.)
 
Nachbesamung 7,00
(2. und 3. Besamung nach Erstbesamung)  
Doppelbesamung 7,00
(Besamung innerhalb von 3 Tagen nach vorhergehender Besamung,
wie auch die 2. und 3. Besamung innerhalb eines Embryotransfers)
 
Preiszusatz je Erstbesamung in Landestierzuchtbetrieben 3,00
(Ausgleich für Nichtbeteiligung an der Milchleistungsprüfung)  
Preisaufschläge sind möglich für Spitzenvererber nach Zuchtwert und
Spermaverfügbarkeit. Bei Zukaufsperma erhöht sich der Einkaufspreis
geringfügig um Nebenkosten (Steuern, Transport, Verarbeitung).
 
Preiszusatz für Spitzenvererber in Landestierzuchtbetrieben 1,00
(Ausgleich für Nichtbeteiligung an der Bullenprüfung)  
   
Vergütung der Besamungstierärzte  
Jeder Tierarzt erhält für seine Vertragsdienstleistung und als Wegegeld je  
Erstbesamung 12,50
Nachbesamung 5,00
Doppelbesamung 5,00
Besamung an Sonn- und Feiertagen 4,00
(Feiertags-Zuschlag wird vom Tierarzt direkt beim Tierhalter eingehoben,
die Gebühren für Erst- Nach- und Doppelbesamung vom Besamungsverein).
 
   
Rechnungsstellung  
Alle Rechnungsbeträge werden zur Kostenvermeidung per Banklastschrift eingehoben. Wird die Abbuchung verweigert, trägt das Mitglied die entstehenden Bankgebühren.  
   
Förderung der Bullenprüfung  
MLP-Betriebe erhalten für jede Prüfbullen-Tochter mit abgeschlossener
Laktationsleistung, die selbst als zweites Kalb geboren wurde:
50,00
Von diesen Betrieben werden 25 % Prüfbullenbesamungen erwartet.
Je daran fehlender Prüfbullenbesamung sind zu entrichten:
17,00