Neue Gebührenordnung im Besamungsgebiet ab 1.1.2012

 

Aktuelle Beitragsordnung

In der Sitzung vom 15.12.2011 hat gemäß §6 Nr.2 und §10 Nr. 4d der aktuellen Satzung der Ausschuss eine neue Gebührenordnung  beschlossen. Ab dem 01.01.2012 wird geprüfte Vererber stets der Samengrundpreis erhoben und die Spitzenvererber sind in 3 Kategorien aufgeteilt.

Für die Eigenbestandsbesamer gelten ab 01.01.2012 ebenfalls die Preise, wie sie im Katalog abgebildet sind. Das heißt auch für die Eigenbestandsbesamer setzt sich der Samenpreis aus dem Samengrundpreis und den im Katalog abgebildeten Aufpreisen zusammen.

 

EUR

Jahresmitgliedsbeitrag

15,00
incl. Bezug des Höchstädter Bullenboten nach jeder Zuchtwertschätzung  
   
Besamungskosten  
Erstbesamung 13,00
(Jede 1. und 4. Besamung bei Rindern und Kühen nach der Kalbung;
jede 1. Besamung nach Verkalbung und Nachbesamung nach dem 120. Tag.)
 
Nachbesamung 6,50
(2. und 3. Besamung nach Erstbesamung)  
Doppelbesamung 6,50
(Besamung innerhalb von 3 Tagen nach vorhergehender Besamung,
wie auch die 2. und 3. Besamung innerhalb eines Embryotransfers)
 
Preiszusatz je Erstbesamung in Landestierzuchtbetrieben 3,00
(Ausgleich für Nichtbeteiligung an der Milchleistungsprüfung)  
(Ausgleich für Nichtbeteiligung an der Bullenprüfung)  
   
Samenkosten  
Prüfbullen 5,00
Samengrundpreis für jeden geprüften Vererber 6,00
Aufpreis Samen Kategorie 1 2,00
Aufpreis Samen Kategorie 2 4,00
Aufpreis Spitzenstiere Kategorie 3 6,00
Preiszusatz für positive Vererber der Kategorie 1 und 2 in Landestierzuchtbetrieben 1,00
(Ausgleich für Nichtbeteiligung an der Bullenprüfung)  
Zukaufsamen wird entsprechend den Einkaufspreisen weiterverrechnet.  
Für genomisch geprüfte Bullen wird nach dem Prüfeinsatz ein leistungsabhängiger Aufpreis erhoben.  
   
Vergütung der Besamungstierärzte  
Besamung an Sonn- und Feiertagen 4,00
(wird vom Tierarzt erhoben)  
   
Rechnungsstellung  
Alle Rechnungsbeträge werden zur Kostenvermeidung per Banklastschrift eingehoben. Wird die Abbuchung verweigert, trägt das Mitglied die entstehenden Bankgebühren.  
   
Förderung der Bullenprüfung  
MLP-Betriebe erhalten für jede Prüfbullen-Tochter mit abgeschlossener
Laktationsleistung, die selbst als zweites Kalb geboren wurde:
25,00
Eine Gebühr für fehlende Prüfbullenbesamung wird nicht mehr erhoben.