lt. Satzung Besamungsverein Nordschwaben e.V. - Bestimmungen des Besamungsvertrages, Teil II, Absatz 1
Besamungsfreie Tage sind:
Neujahr, erster Oster-,
Pfingst- und Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, 1. Mai, Allerheiligen und
jeden ersten Sonntag im Monat