lt. Satzung Besamungsverein Nordschwaben e.V. - Bestimmungen des Besamungsvertrages, Teil II, Absatz 1

 

Besamungsfreie Tage sind:

Neujahr, erster Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, 1. Mai, Allerheiligen und
jeden ersten Sonntag im Monat